Transparenz der individuellen Hilfe

Offenlegungspflichten für öffentliche Zuwendungen: Staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen, die unser Unternehmen erhält, sind im Nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art. 52 des Gesetzes 234/2012, auf das Bezug genommen wird und das unter folgendem Link eingesehen werden kann https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx